FAQ
Haben Sie Fragen?
Das hier enthaltene FAQ soll als eine Art Info- und Wissensdatenbank dienen und wird kontinuierlich durch uns erweitert. Gerne können Sie uns Anregungen zur Aufnahme weiterer Themen zusenden.
Die Fördermittel unterscheiden sich je nach umgesetzter Maßnahme:
In Luxemburg gibt die Klima Agence über ihren Beihilfesimulator Klima-Agence – Beihilfensimulator einen guten Überblick über die Fördersummen. Einzelne Sanierungsmaßnahmen können auch ohne eine Energieberatung gefördert werden (hierbei läuft die Beantragung der Förderung entweder über MyGuichet oder auch direkt über den ausführenden Handwerksbetrieb).
In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und teilweise auch kommunaler Ebene. Eine zentrale Rolle spielt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen gibt es z.B. hier: BMWE | Das passende Förderprogramm für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finden. Da die Fördermittellandschaft sehr komplex ist, empfiehlt sich in jedem Fall eine individuelle Beratung. Übrigens, auch die Energieberatung können Sie sich zu 50% fördern lassen.
Wichtig ist, dass Förderanträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden müssen.
Grundsätzlich ist die Solarnutzung über die Wallbox kein Problem, es gibt aber ein paar Fallstricke:
1. Wallbox und Wechselrichter müssen miteinander kommunizieren können; manche Hersteller sind hierbei direkt kompatibel, in anderen Fällen kann die Kommunikation über ein Energiemanagement umgesetzt werden.
2. Normativ gilt bei AC Strom in Europa einen Mindeststrom von 6 A pro Phase. Lädt die Wallbox 1-Phasig, kann diese erst ab 1,4 kW Überschussstrom mit der Ladung beginnen, bei 3-Phasiger Ladung erst ab 4,1 kW. 4,1 kW an Überschussstrom sind in einem normalen Haushalt eine ganze Menge, weswegen eine automatische Phasenumschaltung der Wallbox meist sinnvoll ist.
Als Faustformel gilt für Sattel- und Walmdächer 0,2 kWp/m². Bei einer Verfügbaren Fläche von 50 m² passen also in etwa 10 kWp auf das Dach. Die Arbeiten können direkt bei einem Installateur beauftragt werden, hier bekommt man in der Regel auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie Informationen zu den Fördermitteln.
Finanziell ist immer die Maximierung des Eigenverbrauchs interessant. In Luxemburg kann man zusätzlich entweder einen Investitionszuschuss oder aber eine feste Einspeisevergütung beantragen (s. Klima-Agence – Beihilfensimulator). Für Deutschland sind die aktuellen Fördermittel auf der folgenden Seite beschrieben Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und -Fördersätze.
Nutzen sie gerne unser Simulationstool unter Energiemanagement – enerlyse.lu für eine eigene Einschätzung. Bei weiterführenden Fragen, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.
1. Faserzementplatten (Eternit) vor 1990:
Typische Formen:
-Wellplatten (Welleternit)
-Dachplatten in Rechteck- oder Rhombusform
-Faserzement-Schindeln
Wahrscheinlichkeit:
Sehr hoch, wenn Baujahr 1950–1990
Extrem hoch, wenn Baujahr 1960–1985
Erkennungsmerkmale:
Graue, leicht poröse Oberfläche
Moosbewuchs typisch
Oft mit sichtbaren Fasern an Bruchkanten
2. Kunstschiefer (Faserzement-Schiefer)
Viele „Schieferdächer“ aus den 60er–80er Jahren sind kein echter Schiefer, sondern asbesthaltiger Faserzement.
Wahrscheinlichkeit:
Hoch, wenn das Dach zwischen 1960–1990 gedeckt wurde
Besonders bei:
Einfamilienhäusern
Scheunen
Anbauten
Fassadenverkleidungen
3. Auch in Bitumen – und Teerpappen wurde Asbest teilweise eingearbeitet.
Woran erkenne ich es sicher?
Mit bloßem Auge ist eine 100-prozentige Sicherheit kaum möglich, aber es gibt zwei gute Indikatoren:
Baujahr: Alles vor 1990 ist verdächtig. Ab 1993 war es verboten, in den Jahren direkt davor gab es Übergangsphasen.
Prägung: Neuere, asbestfreie Platten (ab ca. 1990) haben oft einen eingestempelten Code wie “AF” (Asbestfrei) oder “NT” (Neue Technologie).
